Der Europäische Datenschutzausschuss wird die Artikel-29-Datenschutzgruppe ersetzen und seine Aufgaben umfassen die Gewährleistung der Übereinstimmung bei der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung, die Beratung der EU-Kommission, die Erteilung von Richtlinien, Leitfäden und Empfehlungen, die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und die Erarbeitung von Stellungsnahmen zu Entwürfen von Entscheidungen der Aufsichtsbehörden.
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